Elektronischer Personalausweis: Ab dem 3. August 2026 obligatorisch für Reisen ins Ausland

Ab dem 3. August 2026 ist die Identitätskarte in Papierform nicht mehr für die Ausreise gültig.

Veröffentlichungsdatum:

25.09.2025

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Beschreibung

Die Identitätskarte in Papierform ist ab dem 3. August 2026 nicht mehr für die Ausreise gültig. Das bedeutet, dass für die Reise ins Ausland eine elektronische Identitätskarte erforderlich sein wird.

Um eventuelle längere Wartezeiten zu vermeiden, werden Sie angehalten, rechtzeitig eine elektronische Identitätskarte zu beantragen. Die elektronische Identitätskarte kann im Meldeamt der Gemeinde Kastelbell-Tschars zu den üblichen Amtszeiten NUR mit telefonischer Terminvereinbarung (unter Tel. +39 0473 624110) beantragt werden.

Notwendige Unterlagen beim Termin für die Neuausstellung:

  • Die Identitätskarte in Papierform (auch wenn sie nicht verfallen ist)
  • Ein aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)
  • Sanitätskarte (Steuernummer)
  • Im Fall von Verlust oder Diebstahl: Anzeige bei den Carabinieri
  • Für die Beantragung der Identitätskarte für Minderjährige ist die Zustimmung beider Elternteile notwendig

Die Ausstellungsdauer des neuen Ausweises beträgt ca. sieben Tage und kann dann im Meldeamt abgeholt werden. Die Kosten belaufen sich auf 22,00 €. Die elektronische Identitätskarte ist für zehn Jahre gültig und kann auch als Zugang zu den Online-Diensten der öffentlichen Verwaltungen verwendet werden. 

Die Auslandsitaliener, die im AIRE-Register eingetragen sind, können zum jetzigen Zeitpunkt die elektronische Identitätskarte NUR beim zuständigen Konsulat beantragen.

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Zuletzt aktualisiert: 29.10.2025, 07:49 Uhr

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