Die Verordnung (EU) 2019/1157 der Europäischen Union hat festgelegt, dass Identitätskarten in Papierform am 3. August 2026 ihre Gültigkeit verlieren, da diese nicht mehr den festgelegten Mindestsicherheitsanforderungen entsprechen.
Der Verfall der Gültigkeit betrifft dabei nicht nur eine mögliche Ausreise ins Ausland, sondern auch die Verwendung der Identitätskarte in Papierform innerhalb des italienischen Staatsgebietes.
Um eventuelle längere Wartezeiten zu vermeiden, werden Sie angehalten, rechtzeitig eine elektronische Identitätskarte zu beantragen. Die elektronische Identitätskarte kann im Meldeamt der Gemeinde Kastelbell-Tschars zu den üblichen Amtszeiten NUR mit telefonischer Terminvereinbarung (unter Tel. +39 0473 624110) beantragt werden.
Notwendige Unterlagen beim Termin für die Neuausstellung:
- Die Identitätskarte in Papierform (auch wenn sie nicht verfallen ist)
- Ein aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)
- Sanitätskarte (Steuernummer)
- Im Fall von Verlust oder Diebstahl: Anzeige bei den Carabinieri
- Für die Beantragung der Identitätskarte für Minderjährige ist die Zustimmung beider Elternteile notwendig
Die Ausstellungsdauer des neuen Ausweises beträgt ca. sieben Tage und kann dann im Meldeamt abgeholt werden. Die Kosten belaufen sich auf 22,00 €. Die elektronische Identitätskarte ist für zehn Jahre gültig und kann auch als Zugang zu den Online-Diensten der öffentlichen Verwaltungen verwendet werden.
Die Auslandsitaliener, die im AIRE-Register eingetragen sind, können zum jetzigen Zeitpunkt die elektronische Identitätskarte NUR beim zuständigen Konsulat beantragen.