Erstellung einer provisorischen Rangordnung für die Zuweisung von gefördertem Bauland in der Erweiterungszone „Kastelbell V“

5 Baulose in der Wohnbauerweiterungszone „Kastelbell V“ (Gp. 340/33, 340/34, 340/37, 340/38 und 340/39 in K.G. Kastelbell)

Veröffentlichungsdatum:

27.02.2025

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Beschreibung

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass Flächen für den geförderten Wohnbau in der Wohnbauerweiterungszone „Kastelbell V“ zum Bau von Eigentumswohnungen laut den Bestimmungen des L.G. vom 17.12.1998, Nr. 13, Wohnbauförderungsgesetz, zugewiesen werden:

  • 5 Baulose in der Wohnbauerweiterungszone „Kastelbell V“ (Gp. 340/33, 340/34, 340/37, 340/38 und 340/39 in K.G. Kastelbell)

Alle Interessierten können ein Gesuch um die Zuweisung von gefördertem Bauland an die Gemeinde Kastelbell-Tschars richten. Das entsprechende Antragsformular ist im Gemeindebauamt erhältlich oder hier:

Gesuch um die Zuweisung einer Fläche für den geförderten Wohnbau Landesgesetz Nr. 13 vom 17.12.1998 i.g.F. in der Erweiterungszone Kastelbell V

Vorlage Finanzierungsplan

Termin für die Vorlage der Gesuche um Zuweisung des Baulandes:

Freitag, 2. Mai 2025, 12.00 Uhr

Für weitere Auskünfte können sich die Interessierten an das Gemeindebauamt oder die Gemeindesekretärin Dr. Eheim Melanie wenden (Tel. 0473 624110 – Adresse für elektronische Post: info@gemeinde.kastelbell-tschars.bz.it).

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Zuletzt aktualisiert: 27.02.2025, 08:11 Uhr

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