Die Verordnung zur Einführung und Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Es wird die Höhe der Gemeindeaufenthaltsabgabe, die Modalitäten für die Übertragung der erforderlichen Daten, die Modalitäten für die Überweisung und das Verfahren zur Kontrolle der Einhaltung geregelt.