Verordnung über die Einführung und Anwendung der Gemeindeaufenthalts-abgabe

genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 40 vom 26.11.2024

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Veröffentlichungsdatum

05.12.2023

Beschreibung

Die Verordnung zur Einführung und Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Es wird die Höhe der Gemeindeaufenthaltsabgabe, die Modalitäten für die  Übertragung der erforderlichen Daten, die Modalitäten für die Überweisung und das Verfahren zur Kontrolle der Einhaltung geregelt.

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Veröffentlichungsdatum

05.12.2023

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Zuletzt aktualisiert: 25.07.2025, 12:04 Uhr

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