Betriebsordnung für den Abwasserdienst – Kanalverordnung

Art. 4 des Landesgesetzes vom 18. Juni 2002, Nr. 8, „Bestimmungen über die Gewässer“ genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 8 vom 01.03.2011

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Veröffentlichungsdatum

12.01.2012

Beschreibung

Die Kanalordnung regelt die technischen Eigenschaften der Anschlüsse an die Kanalisation, die Benutzungsbeschränkungen und die Bedingungen für die Ableitung der Abwässer, die Wartung der Anschlüsse, die Anschlusspflicht und den Zugang für Kontrollen, die Vorbehandlung der Abwässer und die Vorschriften betreffend die Niederschlagswasserbewirtschaftung.

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12.01.2012

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Zuletzt aktualisiert: 21.07.2025, 17:06 Uhr

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