Verordnung über die Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr in Kraft ab 01.03.2022

genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 8 vom 11.02.2022

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

28.02.2022

Beschreibung

Die Eingriffsgebühr ist die Gebühr wird für Baugenehmigungen, zertifizierte Meldungen des Tätigkeitsbeginns (ZeMeT) oder beeidigte Baubeginnmitteilungen (BBM) erhoben. Sie setzt sich aus der Erschließungsgebühr und der Baukostenabgabe zusammen.

Die Berechnungsgrundlage umfasst die oberirdische und unterirdische Baumasse im gesamten Gemeindegebiet. Die Baumasse wird pro Kubikmeter hohl für voll berechnet.

Es gibt verschiedene Fälle, in denen die Baukostenabgabe und die Erschließungsgebühr reduziert oder nicht geschuldet sind, z.B. für Heizräume, unterirdische Garagen und Lagerräume.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

28.02.2022

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 09:28 Uhr

Kategorien

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen