Verordnung über die Regelung des Gebrauchs der Kleinkameras im Gebrauch der Beamten des Ortspolizeikorps

genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 52 vom 28.11.2023

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Veröffentlichungsdatum

05.12.2023

Beschreibung

Die vorliegende Regelung garantiert, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten, welche durch den Gebrauch von Kleinkameras (Body Cam und Dash Cam) erhoben wurden, aufgrund der institutionellen Aufgaben unter Einhaltung der Rechte, der fundamentalen Freiheiten, sowie der Würde der physischen Personen erfolgt, mit besonderem Bezug auf die Vertraulichkeit und der persönlichen Identität.

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Veröffentlichungsdatum

05.12.2023

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Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 10:27 Uhr

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