EBK - 65 % Rückvergütung der Kinderbetreuung

Die Bilaterale Körperschaft für die Bereiche Handel und Dienstleistungen in Südtirol (EBK) bietet sowohl...

Veröffentlichungsdatum:

05.12.2023

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kinder mutter vater

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Die Bilaterale Körperschaft für die Bereiche Handel und Dienstleistungen in Südtirol (EBK) bietet sowohl Betrieben als auch Mitarbeitern eine Reihe von Serviceleistungen und finanzielle Hilfestellungen an. Voraussetzung, um davon Gebrauch machen zu können, ist die Anwendung des Kollektivvertrags Handel und somit die ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrags an die EBK und Ascom/Co.ve.l.co seit mindestens 6 Monaten.

Die Gemeinde Kastelbell-Tschars ist nun konventionierte Partnereinrichtung und so können die Kinderbetreuungsspesen für den Zeitraum Sommer (Sommerferien: vom 1. Ferientag bis zum letzten Ferientag vor dem neuen Schuljahr) im Ausmaß von 65 Prozent rückvergütet werden.

Die EBK wurde, wie vom gesamtstaatlichen Kollektivvertrag vorgesehen, als territoriale, bilaterale Körperschaft im Jahr 2000 in Bozen von den Gewerkschaftsorganisationen ASGB Handel, Filcams/CGIL - AGB, Fisascat/SGB-CISL und UILTuCS/UIL - SGK gemeinsam mit dem Wirtschaftsverband hds gegründet und wird von denselben paritätisch geführt.

Alle weiteren Infos unter: ebk.bz.it 


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Zuletzt aktualisiert: 05.12.2023, 10:47 Uhr