Militäramt

Die Gemeinde führt auch nach dem Jahre 2004 weiterhin die Musterungslisten, die alljährlich für das betreffende Aushebungsjahr erstellt werden.

Zuständigkeiten

Mit Staatsgesetz Nr. 226/2004 wurde der 31. Dezember 2004 als letzter Einberufungstermin festgelegt. Mit 1. Jänner 2005 endet damit die Einberufung zum obligatorischen Militärdienst.

Mit Ministerialdekret wurde außerdem der 30. September 2004 als letzter Musterungstermin festgelegt. Demnach sind ab dem 1. Oktober 2004 auch alle bereits aufgeforderten Jungmänner von der Erscheinungspflicht vor der zuständigen Musterungskommission bzw. vom Vorstelligwerden bei Untersuchungen in den Militärkrankenhäusern befreit.

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Bürgerdienste

Verwaltungsbereich

Lageplan

DORFPLATZ 1, 39020 KASTELBELL-TSCHARS

MitarbeiterInnen

Orte

Gemeinde Kastelbell-Tschars

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Zuletzt aktualisiert: 07.03.2024, 15:50 Uhr