Verordnung über die Zwangseintreibungen der Einnahmen der Gemeinde - gültig ab 01.01.2024

genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 51 vom 28.11.2023

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Veröffentlichungsdatum

05.12.2023

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Zwangseintreibung der Einnahmen der Gemeinde Kastelbell-Tschars und der von ihr abhängigen Körperschaften. Sie legt fest, dass die Zwangseintreibung durch die Südtiroler Einzugsdienste AG erfolgt, wenn vorherige Einhebungsverfahren erfolglos waren. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und ersetzt die bisherige Regelung.

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Veröffentlichungsdatum

05.12.2023

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Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 10:34 Uhr

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