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Verordnung zur Umsetzung der Richtlinien für die Gleichartigkeit von nicht gefährlichen Sonderabfällen und Hausmüll
05.12.2023
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinien für die Gleichartigkeit von nicht gefährlichen Sonderabfällen und Hausmüll genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 49 vom 28.11.2023.
Zuletzt aktualisiert: 10.04.2024, 12:35 Uhr