Verordnung zur Umsetzung der Richtlinien für die Gleichartigkeit von nicht gefährlichen Sonderabfällen und Hausmüll

genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 49 vom 28.11.2023

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Veröffentlichungsdatum

05.12.2023

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Gleichartigkeit von nicht gefährlichen Sonderabfällen und Hausmüll, einschließlich deren Sammlung und Verwertung, und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

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Veröffentlichungsdatum

05.12.2023

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Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 11:07 Uhr

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